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Existenzgründungsförderung

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Existenzgründungszuschuss - Wo?


Existenzgründung statt Arbeitslosigkeit

Wer sich selbständig machen will, weil er arbeitslos ist und keinen neuen Job findet, hat durchaus gute Chancen: Nach einer Untersuchung des IAB sind 91 % der Empfänger von Überbrückungsgeld noch drei Jahre später selbständig. Und jeder zweite von Ihnen beschäftigt dann mindestens einen weiteren Arbeitnehmer.

Der neue Existenzgründungszuschuss

Seit dem 1. August 2006 werden ICH AG und Überbrückungsgeld durch den neuen Existenzgründungszuschuss nach $ 57 SGBIII ersetzt. Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Existenzgründungszuschuss.

Voraussetzungen für den Existenzgründungszuschuss

Voraussetzung für den Existenzgründungszuschuss ist nun aber, dass man noch einen Restanspruch auf 90 Tage Arbeitslosengeld hat.

Höhe und Dauer des Existenzgründungszuschusses

Die Höhe des Existenzgründungszuschusses entspricht dem Arbeitslosengeld. Der Existenzgründungszuschuss wird neun Monate lang gezahlt. Hinzu kommt ein monatlicher Zuschlag von 300 Euro, der der sozialen Absicherung dient. Ab dem 10. Monat kann der Zuschlag für die Existenzsicherung weitere sechs Monate beantragt werden, wenn eine „intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten“ nachgewiesen wird.

Versicherung gegen anschließende Arbeitslosigkeit

Der Anspruch auf die Zahlung weiteren Arbeitslosengeldes entfällt nun durch die Zahlung des Existenzgründungszuschusses. Dagegen kann man sich aber durch einen Monatsbeitrag von 39,81 Euro (neue Länder: 33,56 Euro) versichern. Nach zwölf Beitragsmonaten kann man dann einen neuen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld stellen.

Wie bekommt man den Existenzgründungszuschuss?

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese wird dem Antrag nur entsprechen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auf jeden Fall wird ddie Agentur für Arbeit aber einen Nachweis verlangen, dass die angestrebte Tätigkeit geeignet ist, eine Existenz zu gründen, von der man dauerhaft leben kann. Hierzu wird in der Regel die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt.

Was tun, wenn die 90-Tage-Frist abgelaufen ist?

Man kann die Gründung einer eigenen Existenz vorbereiten, auch während der Arbeitslosigkeit, wenn man dem Arbeitsmarkt dabei weiter zur Verfügung steht. Man kann zudem neben der Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit ausüben, sofern man auch dabei weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Diese muss nicht zwangsläufig sozialversicherungspflichtig sein, sie kann auch als Freiberufler oder Selbständiger ausgeübt werden. Allerdings muss man den Gewinn (grob: Einnahmen minus sich aus der Tätigkeit ergebende Ausgaben, und davon kann man ja einige haben ...) der Agentur für Arbeit bzw. der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft mitteilen, die diesen anteilig auf ihre Zahlungen anrechnet. Vor der Gründung sollte man die Einzelheiten, wie z. B. max. zulässiger zeitlicher Umfang je Woche, mit dieser abstimmen.

Wie gründet man?

Für die eigentliche Gründung sind zudem eine Reihe weiterer Formalitäten erforderlich wie z. b. die Gewerbeanmeldung. Welche dies sind, hängt vom konkreten Vorhaben ab und sollte im Rahmen des Businessplanes geklärt werden.

Wie bekomme ich das Gutachten und den Businessplan?

Dies kann ein Unternehmensberater sein, aber auch Steuerberater und IHK. Wir empfehlen die Inanspruchnahme von Unternehmensberatern, die sich am Besten in dieser Materie auskennen. Steuerberater sind meist sehr teuer und verstehen eine Menge von Buchhaltung und Steuern - aber wenig davon, wie man ein erfolgreiches Unternehmen gründet. Und die IHK? Nun, von denen, die in dieser behördenähnlichen Institution tätig sind, hat selten einer Erfahrungen als erfolgreicher Existenzgründer! Auf die bei einer Beratung anfallenden Kosten gibt es übrigens einen Zuschuss und die verbleibenden Kosten amortisieren sich erfahrungsgemäß sehr schnell, da man viele Tipps erhält und teure Fehler vermeidet.

Wie auch immer: Man sollte auf keinen Fall sofort zur Gründung schreiten. Vor jeder Existenzgründung sollte man einen realistischen Plan erstellen, wie man mit der neuen Existenz auch wirklich Geld verdient und erst dann gründen. In der Zwischenzeit läuft ja das Arbeitslosengeld weiter, da man ja dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung steht. Allerdings muss man hier darauf achten, dass man noch mehr als 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (.s o.).

Wie bekomme ich das benötigte Geld für Investitionen?

Niemand wird Ihnen Geld leihen, weil Ihre privaten oder geschäftlichen Einnahmen nicht Ihre Kosten decken. Denn dann wäre das Geld rasch weg und käme nie mehr zurück! Wenn Sie Kapital brauchen, muss der Investor immer erkennen können, wozu dieses Geld verwendet wird, wie Sie die Zinsen bezahlen werden und wie Sie das Darlehen tilgen (zurückzahlen) werden.

Holen Sie sich doch Förderdarlehen (z.B. von der Kfw-Bank), auch als Ergänzung des zu geringen Eigenkapitals! Halten Sie Ihr Eigenkapital zusammen für die Liquidität und für Unvorhergesehenes. Lassen Sie sich ein möglichst hohes Darlehen geben, damit Ihnen die Puste nicht zu schnell ausgeht. Denn wenn mal etwas schief läuft, wird es schwer, einen Nachschlag bei der Finanzierung zu bekommen! Die Banken geben meist Darlehen nur gegen bombensichere Sicherheiten. Ihnen geht es auch nicht mehr so gut wie früher und vor dem Hintergrund neuer europäischer Vorschriften für die Kreditvergabe sind sie noch zurückhaltender und teurer als je zuvor. Die Banken verdienen an den geförderten Krediten sehr wenig, weswegen Sie selten ihrerseits darauf hinweisen und die Förderung nur ungern beantragen. Auch hier hilft ein sachkundiger Unternehmensberater weiter.

Wann sollte ich gründen?

Gründen Sie erst, wenn Ihr Businessplan steht! Und gründen Sie erst, wenn Sie den Antrag der Agentur für Arbeit gestellt haben, denn der Antrag muss immer vorher gestellt werden! Aber: Gründen Sie auf jeden Fall, bevor Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld auf unter 90 Tage absinkt! Denn dann gibt es diesen Zuschuss nicht mehr.

Tipp: Erarbeiten Sie Ihren Businessplan, während sie Arbeitslosengeld beziehen. Sehen Sie sich in dieser Zeit auch nach Kunden und Aufträgen um. Und gründen Sie erst dann, wenn der Plan steht und Sie wissen, dass Sie Aufträge und Kunden haben werden. In der Zwischenzeit läuft ja das Arbeitslosengeld weiter! Das bedeutet: Sie werden insgesamt länger und höher gefördert, wenn Sie nicht zu schnell gründen! Aber achten Sie, wie schon erwähnt, darauf, dass der Antrag gestellt wird, wenn Sie noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Wer hilft mir bei der Finanzierung und Existenzgründung?

Wenn Sie Hilfe bei der fachkundigen Stellungnahme oder Unterstützung bei der Finanzierung oder Existenzgründung brauchen, sprechen Sie uns bitte gerne an.

Wir führen schon seit vielen Jahren diese Beratungen durch. Unser Service ist für Sie 100 % kostenlos.

Hier finden Sie unsere Ansprechpartner:  Ihre Ansprechpartner für die Bundesländer.
Bad Tölz-Wolfratshausen
Foto von Andreas, Wagner

Andreas, Wagner

Flößerstraße 15
D 82377 Penzberg

Telefon: 08856/81819

Mobil: 0174/7925226
Telefax: 08856/9016862

E-Mail: bad.toelz@mobilenachhilfe.de
Web: www.mobilenachhilfe.de/toel/

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